Tickets & Tarife
Langfristiges Modell für das Semesterticket in Ostwestfalen-Lippe
Nach 18 Monaten Verhandlungen haben sich die Studierendenvertreter der Universität Bielefeld und die OWL Verkehr GmbH für die...
Zum Sommersemester 2008 haben acht Hochschulen in NRW das SemesterTicket NRW eingeführt – ein Projekt, das durch den Landesarbeitskreis „Nahverkehr NRW“ (ehemals LAK Tarif/Vertrieb), eine Arbeitsgruppe von Zweckverbänden, Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften, Bezirksregierungen und Verkehrsunternehmen unter Leitung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums in Zusammenarbeit mit den Studierenden in NRW, entwickelt und umgesetzt wurde. Das Land hat diese besondere Tarifmaßnahme gefördert.
Inzwischen können Studierende an knapp 100 Hochschulen des Landes das landesweite Mobilitätsangebot nutzen, als Plus zu ihrem regionalen Semesterticket. Die Kosten für das SemesterTicket NRW werden mit den Studiengebühren verrechnet, d.h. der Bezug des SemesterTicket NRW ist für alle an der jeweiligen Hochschule eingeschriebenen Ersthörer verbindlich.
Die Liste der teilnehmenden Hochschulen finden Sie hier.
Die Asten interessierter Hochschulen können sich für allgemeine Fragen an das Kompetenzcenter Marketing NRW wenden.
Kein Freiverkauf, Voraussetzung für den Bezug des SemesterTicket NRW ist der Abschluss eines regionalen Semestertickets sowie eine 100%-ige Abnahme des SemesterTickets NRW für alle Studierenden (Ersthörer) einer Hochschule
Studierende
Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden
persönlich, nicht übertragbar
ein Semester jeweils vom 1. Geltungstag 0:00 Uhr bis zum letzten Geltungstag 24:00 Uhr: Sommersemester (SS) vom 01.04. – 30.09. bzw. vom 01.03. – 31.08., Wintersemester (WS) vom 01.10. – 31.03. bzw. vom 01.09. – 28./29.02. Abweichende Regelungen können sich auf Grund des regionalen Semestertickets ergeben.
In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich)
BahnCard 25 und BahnCard 50 der DB werden nicht anerkannt